Schadensgutachten für Haftpflichtschäden Nach einem unverschuldeten Unfall haben Sie das Recht auf freie Wahl eines Sachverständigen Ihres Vertrauens. Die Kosten dafür trägt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers. Lediglich bei Bagatellschäden bis ca. 700,- Euro besteht für die gegnerische Haftpflichtversicherung keine Verpflichtung die Kosten zu tragen. Auf das Vorliegen eines Bagatellschadens werden Sie von uns hingewiesen. |
Schadensgutachten bei Kaskoschäden
Bei einem selbstverschuldeten Unfall liegt ein Kaskoschaden vor. In diesem Fall ist zunächst die Versicherung zu kontaktieren, da sich diese oft ein Weisungsrecht bezüglich des Sachverständigen vorhält. Nach Freigabe durch den Kaskoversicherer, können Sie Verbindung zu uns aufnehmen. |